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Im ländlichen Bereich haben Bauern den Vorteil, durch Ställe große Dachflächen zur Verfügung zu haben, die mit einer Photovoltaik-Anlage ausgerüstet werden können. Landwirtschaftliche Betriebe benötigen viel Strom und können so aus der natürlichen Quelle Sonnenlicht schöpfen. In Gesamtösterreich werden bereits gut 30 Prozent vom Gesamtstrom aus erneuerbarer Energie hergestellt. Davon produzieren rund 937 GWh Photovoltaik-Anlagen im ganzen Land.
Die Vorteile einer Photovoltaik-Anlage
- Sie leisten einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emission.
- Sie nutzen eine unerschöpfliche Energiequelle - die Sonnenenergie.
- Sie werden unabhängiger in Ihrem Strombezug.
- Sie setzen auf eine Stromproduktionsmöglichkeit mit einer langen Lebensdauer von bis zu 45 Jahren.
- Die Stromproduktion ist geräusch- und geruchslos.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Investitionskosten für eine Photovoltaik-Anlage im Schnitt in 10 bis 15 Jahren amortisieren. Danach verdienen Sie mit Ihrer Anlage bares Geld - eine erstklassige Kapitalanlage, die sich gleich mehrfach rechnet. Zusätzlich werden Photovoltaik-Anlagen auch von Land und Bund gefördert.
Fördervoraussetzungen und Auszahlung
Pro Antragsteller und Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer als 5 Kilowatt peak und bis inklusive 30 Kilowatt peak. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer aus Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 30.000. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/Kilowatt peak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/Kilowatt peak.
Fördervoraussetzung ist, dass die Anlage fachgerecht installiert wird und der Förderantrag noch vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung erfolgt. Es ist aber möglich, eine bereits bestehende Photovoltaik-Anlage zu erweitern und dafür Förderungen zu beantragen.
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Quelle: www.klimafonds.gv.at, www.pvaustria.at, Landwirtschaftskammer
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