Gastbeitrag der Firma Dachgold

Photovoltaikförderungen in Österreich – ein zentraler Baustein für die Klimawende

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Photovoltaikförderungen in Österreich

Die Klimawende schreitet voran und mit jedem Tag rückt das Ziel näher: Österreich möchte bis 2040 bilanziell Klimaneutral werden. Um dies zu erreichen, ist ein Umstieg auf nachhaltige Stromerzeugungstechnologien unumgänglich. Besonders Photovoltaik wird eine zentrale Rolle spielen: laut PV Austria müssen 30 000 MWp PV Leistung bis zum Jahre 2040 installiert werden – derzeit sind es etwas weniger als 3000 MWp (Quelle: PV Austria). Es gibt also noch einiges zu tun, daher werden PV Anlagen massiv gefördert. 

Im Folgenden werfen wir einen genauen Blick auf die Vorteile von Photovoltaik, insbesondere für Unternehmen und die vielfältige Fördermöglichkeiten, die in Österreich verfügbar sind.  

Die Vorteile von Solarstrom 

Unternehmen können massiv von einer Solaranlage profitieren. Bei großen Anlagen kann Strom um 4-6 ct pro kWh erzeugt werden, bei kleineren liegen die Kosten bei circa 8 ct. Vor allem Betriebe und Unternehmen verfügen oftmals über große Dachflächen und haben damit die Möglichkeit, ungenutztes Potenzial zu nutzen. Wirft man einen Blick auf die aktuellen Preise pro Kilowattstunde Strom, wird das Einsparpotenzial besonders deutlich. Strompreise sind starken Schwankungen ausgesetzt, mit einer Photovoltaikanlage kann jedoch die nächsten 30 Jahre zum selben, günstigen Preis erzeugt werden. Betriebe haben zudem oftmals einen hohen Stromverbrauch, was eine Anlage besonders begünstigt, da der Strom dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird. Im Zuge der Klimakrise stellen sich mehr und mehr Unternehmen ihrer Verantwortung und durch eine Investition in Solarstrom ist es möglich, einen positiven Beitrag zu leisten und gleichzeitig davon zu profitieren.  

Förderungen Österreich

Photovoltaikförderungen in Österreich

Im Jahre 2021 sorgte das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) für eine weitreichende Vereinfachung der Förderlandschaft. Während es vorher viele verschiedene Förderungen und Anlaufstellen gab, ist nun alles einheitlich geregelt.  Neben der Bundesförderung gibt es auch in einigen Bundesländer Fördermöglichkeiten.  

Bundesweite Förderung  

Die Bundesweite Förderung, geregelt durch das EAG, bietet die Möglichkeit einer Investitionsprämie und einer Marktprämie. Die Einreichung läuft derzeit über die Ömag, per Ticketziehung. Bei den letzten Fördercalls kam es zu hohen Anstürmen, besonders bei der Investitionsförderung, weshalb oftmals schon nach wenigen Minuten alle Tickets vergeben waren. Um dem entgegenzuwirken, wurden mehr Fördermittel bereitgesellt, im Jahr 2023 sind es 600 Millionen Euro. 

Die Investitionsprämie  

Der maximale Förderbetrag ist abhängig von der Größe der Anlage. Folgende Staffelung wurde 2022 und 2023 festgelegt:  

Seit 2023 ist der Förderbetrag in der Kategorie A und B fixiert, alle anderen Förderbeträge werden auktioniert vergeben. Möchte man die Förderung daher möglichst schnell erhalten, empfiehlt es sich oftmals, keine zu hohen Beträge zu nennen. Das Gute ist aber, es kann ohne Probleme mehrmals eingereicht werden. Das Projekt kann währenddessen fortgeführt werden, nur die Inbetriebnahme darf nicht ohne Förderzusage erfolgen.

Durch den hohen Ansturm auf die Förderungen, kommt es teilweise zu hohen Differenzen zwischen theoretisch möglicher und tatsächlicher Förderhöhe, wie in der Tabelle erkennbar ist.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Zuschusses gegeben sein:

  • Bis 1000 kWp möglich
  • Der Bau wurde noch nicht begonnen, außer bei privaten Anlagen
  • Alle erforderlichen Genehmigungen sind vorhanden
  • Zählpunkt ist vorhanden

Die Marktprämie

Die Marktprämie vergütet die Differenz zwischen Erzeugungskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis. Es handelt sich somit eher um ein Sicherheitsnetz. Die Förderung wird ebenfalls auktioniert vergeben und Gebote bis 9,33 Cent / kWh werden akzeptiert. Die Voraussetzungen sind:

  • Größer als 10 kWp
  • Bei Anlagen > 100 kWp muss im Zuge der Antragstellung eine monetäre Sicherheit von 5€/kWp hinterlegt werden. Bei Annahme des Vertrags ist eine zweite Sicherheit in Höhe von 45€/kWp zu hinterlegen.
  • Nicht möglich für bereits errichtete Anlagen oder bereits durchgeführte Erweiterungen

Um eine Förderung erfolgreich auszuschütten, müssen gesetzlich festgelegte Inbetriebnahmefristen/Errichtungsfristen eingehalten werden.

Die spezifischen Fristen für PV-Anlagen sind wie folgt:

  • PV-Anlage < 100 kWp: Innerhalb von 6 Monaten ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.
  • PV-Anlage > 100 kWp: Innerhalb von 12 Monaten ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.

Bei nicht-Errichtung der Anlage oder bei einer nicht-Einhaltung der Fristen, wird die monetäre Sicherheit einbehalten. Für Anlagen kleiner als 100 kWp ist in diesem Fall eine Pönale von 50€/kWp rückwirkend zu zahlen.

Sofern die Verzögerung bei der Inbetriebnahme nicht eigenverschuldet ist, besteht gemäß § 34 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Die Beantragung einer Fristverlängerung ist jedoch nur unter der Voraussetzung zulässig, dass der Bieter glaubhaft darlegt, dass die Gründe für die nicht fristgerechte Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter 100 kWp außerhalb seines Einflussbereichs liegen. In einem solchen Fall kann die EAG-Förderabwicklungsstelle die Frist zweimal um bis zu neun Monate verlängern. Für PV-Anlagen über 100 kWp besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um bis zu zwölf Monate.

Welche Förderung ist die Richtige für mich?

Das muss im Einzelfall entschieden werden. Prinzipiell lässt sich aber sagen, dass die Marktprämie sinnvoll ist, wenn ein Großteil des erzeugten Stromes eingespeist wird, da beispielsweise der Verbrauch sehr gering ist. Anlagen, die hingegen einen hohen Eigenverbrauch haben, sind oftmals besser mit einer Investitionsförderung bedient. Kombinieren lassen sich beide Förderungen nicht!

Landesförderung

In fast jedem Bundesland gibt es Photovoltaik-Förderungen. Besonders Wien sticht mit einer attraktiven Investitionsförderung heraus:

  • Anlagen bis zu 100 kWp: 250 € / kWp
  • Darüber hinaus für jedes weitere kWp 200 €

In der Regel ist die Landes- und die Bundesförderung nicht kombinierbar. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, welche Förderung am sinnvollsten ist.

Fazit

Man kann zweifellos optimistisch sein: das Thema Photovoltaik rückt immer mehr in den Fokus und die Vorteile werden zunehmend bekannt. Solarstrom ist die günstigste Form der Stromerzeugung, man kann also sparen und gleichzeitig Gutes tun. Besonders Unternehmen profitieren maßgeblich durch Solarstrom. Die Bundes- und Landesregierungen unterstützen den Ausbau von Photovoltaik durch Förderungen und arbeiten zunehmend daran, den Prozess zu vereinfachen und die Mittel Jedem zukommen zu lassen.

Fragen?

Um hier den Durchblick zu bewahren, bietet Dachgold einen kostenlosen Photovoltaik Quick-Check an. Der unverbindliche Check umfasst:

  • Dachcheck
  • Stromrechnungsanalyse
  • Wirtschaftlichkeit
  • Lastprofilanalyse
  • Förderberatung

Für alle weiteren Fragen rund um das Thema Photovoltaik sowie Förderungsentscheidungen steht Ihnen das Team von Dachgold gerne unter der E-Mail office@dachgold.at zur Verfügung.

 

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