Stromkostenzuschuss für Haushalte mit mehr als 3 Personen

Stromkostenergänzungszuschuss

Der Energiemarkt hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Besorgnissen und Fragen aufgeworfen. Die spürbare Unsicherheit über den weiteren Verlauf des erheblichen Anstiegs der Energiepreise belastet die Haushalte in beträchtlichem Maße. Die Bundesregierung hat daher mit der Einführung der Strompreisbremse (ges. Stromkostenzuschuss) eine wirksame Maßnahme ergriffen, um sowohl die Energieversorgung Österreichs zu sichern als auch die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Zusätzlich zur Strompreisbremse tritt ab sofort ein Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte in Kraft, um diese Unterstützung weiter zu verstärken.

Erweiterter Stromkostenzuschuss für größere Haushalte

Der Stromkostenergänzungszuschuss soll größeren Haushalten mit höherem Energiebedarf finanzielle Unterstützung bieten und ihnen bei der Bewältigung ihrer Stromrechnungen helfen.

Gemäß § 6 des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) erhalten größere Haushalte mit mehr als drei Personen einen Stromkostenergänzungszuschuss. Für jede zusätzliche Person in einem solchen Haushalt werden 105 Euro von der Stromrechnung abgezogen. Generell erfolgt dieser Abzug automatisch, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.

Für diejenigen Adressen, die nicht automatisch erfasst werden können, beispielsweise aufgrund mehrerer Zählpunkte an der Adresse oder wenn der Stromvertragspartner nicht an derselben Adresse den Hauptwohnsitz hat, wurde ein Antragsmodell entwickelt. Jene Personen werden aktiv vom Finanzministerium per E-Mail oder Post über die Möglichkeit informiert, online einen Antrag auf den Stromkostenergänzungszuschuss zu stellen. Die Antragstellung ist unter diesem Link möglich.

Das Bundesministerium für Finanzen hat zur Veranschaulichung verschiedene grafische Darstellungen des Stromkostenergänzungszuschusses erstellt. Diese sind auf der Webseite des Ministeriums verfügbar.

Strompreisbremse

Was versteht man unter dem Stromkostenzuschuss?

Seit dem 1. Dezember 2022 ist der Stromkostenzuschuss als Entlastungsmaßnahme des Bundes in Kraft getreten und wird bis zum 30. Juni 2024 fortgesetzt. Das vorrangige Ziel dieser Maßnahme besteht darin, Haushalte durch eine gezielte Förderung des Energiepreises finanziell zu entlasten. Im Rahmen dieser Initiative können Haushalte Einsparungen von bis zu 500 Euro pro Jahr bei den Energiekosten erzielen.

Wer profitiert davon?

Der gesetzliche Stromkostenzuschuss wurde speziell für Privathaushalte eingeführt, die einen laufenden Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Inzwischen wurde der Geltungsbereich auch auf Personen ausgeweitet, die ihren Hauptwohnsitz in Betriebsstätten (Gewerbe oder Landwirtschaft) haben, vorausgesetzt, der Zählpunkt versorgt auch den Haushalt mit Strom.

Während die automatische Umsetzung der Strompreisbremse für Privatpersonen durch den Energieversorger erfolgt, müssen Inhaber von Zählpunkten mit Gewerbe- oder Landwirtschaftsprofil den Stromkostenzuschuss über den folgenden Link beantragen. Die Antragsstellung ist seit dem 17. April 2023 möglich.

Wie funktioniert die Stromkostenzuschuss?

Als Grundlage für die Berechnung des Stromkostenzuschusses dient der durchschnittliche Stromverbrauch eines Haushalts mit drei Personen. Ein Wert von 2.900 kWh wurde festgelegt, was etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs eines österreichischen Haushalts entspricht.

Für diese 2.900 kWh Energieverbrauch wird ein Pauschalbetrag von 10 Cent pro kWh netto verrechnet. Jeglicher darüber hinausgehender Verbrauch wird gemäß dem geltenden Energietarif marktüblich abgerechnet. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und den zu zahlenden 10 Cent pro kWh übernimmt der Staat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die geförderte Differenz auf 30 Cent pro kWh begrenzt ist.

Stromzähler

Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte

Gemäß den Bestimmungen des § 7 des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) steht einkommensschwachen Haushalten ein Abschlag von 75 Prozent auf die Netzkosten zur Verfügung. Diese Kosten entstehen, wenn der Energieanbieter den Strom über die Versorgungsnetze des Netzbetreibers leitet. Der maximale Betrag dieses Abschlags beträgt jedoch 200 Euro pro Jahr. Diese Begünstigung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2024.

Worauf ist zu achten?

Bei der Strompreisbremse gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Die Zahlung der Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent ist von der Strompreisbremse nicht abgedeckt. Daher wird die Umsatzsteuer auf den vollen Preis berechnet, obwohl der Netto-Energiepreis durch diese Maßnahme gesenkt wird.
  • Haushalte mit höheren Energiepreisen werden stärker gefördert als solche, die von günstigen Tarifen profitieren.
  • Auf der Jahresstromrechnung wird die Strompreisbremse als Posten „Stromkostenzuschuss“ ausgewiesen.
  • Die Regulierungsbehörde E-Control bietet einen Strompreisbremse-Rechner an, mit dem Sie den ungefähren Betrag Ihres Stromkostenzuschusses berechnen können.

Hier geht es zum Rechner: Stromkostenbremse – E-Control

Da die Bezuschussung des Energiepreises auf max. 30 ct/kWh begrenzt ist und die Strompreisbremse nur bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh greift, ist es von großer Bedeutung, einen geeigneten Stromtarif zu wählen. Aus diesem Grund zahlt es sich aus den Experten bei best connect, die optimale Tarifwahl zu überlassen. 

 

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