Industriestrombonus Österreich 2025/2026

Industriestrombonus Österreich für energieintensive Betriebe mit Stromnetz und Umspannwerk im Hintergrund

So beantragen energieintensive Betriebe jetzt rückwirkend ihre Förderung – Schritt für Schritt erklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Seit 13. April 2026 können energieintensive Unternehmen in Österreich den Industriestrombonus, offiziell Standortabsicherung für die Industrie 2025 (SAG 2025), rückwirkend für das Jahr 2025 über den aws Fördermanager beantragen. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt 150 Millionen Euro bereit, also jeweils 75 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Leitfaden erklärt, wer berechtigt ist, wie der Antrag funktioniert und worauf Betriebe jetzt achten müssen.

Warum gibt es den Industriestrombonus?

Ziel der Förderung ist es, energieintensive Unternehmen bei hohen Stromkosten zu entlasten. Der europäische Emissionshandel (EU ETS) verteuert Strom durch sogenannte indirekte CO₂-Kosten: Energieproduzenten geben die Kosten für Emissionszertifikate an ihre Kunden weiter – und das trifft energieintensive Betriebe besonders hart.

Im internationalen Vergleich zahlen österreichische Industriebetriebe deutlich mehr als Wettbewerber in den USA, China oder anderen Regionen ohne vergleichbare CO₂-Bepreisung. Die Folge: Produktionsverlagerungen ins Ausland werden für viele Unternehmen immer attraktiver – eine Entwicklung, die die Bundesregierung als „schleichende Deindustrialisierung“ bezeichnet.

Mit dem Industriestrombonus will die Bundesregierung unter Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) gezielt gegensteuern. Zuletzt gab es einen vergleichbaren Ausgleich im Jahr 2022, als 185 Millionen Euro an 44 Unternehmen ausbezahlt wurden.

Was genau wird gefördert?
Der Industriestrombonus gleicht bis zu 75 % der indirekten CO₂-Kosten aus. Er ist kein allgemeiner Rabatt auf den Strompreis, sondern eine gezielte Förderung für energieintensive, betroffene Sektoren.

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

Industriestrombonus Österreich – Eckdaten (SAG 2025)
Offizieller Name Standortabsicherung für die Industrie 2025 (SAG 2025)
Förderart Einmaliger Zuschuss (Direktförderung, kein Kredit)
Gesamtbudget 150 Mio. Euro (je 75 Mio. Euro für 2025 und 2026)
Max. Förderhöhe 75 % der indirekten CO₂-Kosten des jeweiligen Jahres
Auszahlungsmodus Aliquot auf alle berechtigten Antragsteller verteilt
Förderbare Jahre Kalenderjahre 2025 und 2026
Antragsfenster 13. April 2026 bis 13. Oktober 2026
Antragstellung Ausschließlich über den aws Fördermanager (online)
Abwicklung Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Genehmigungsdauer 1 bis 3 Monate nach Einreichung
Vorbehalt Auszahlung vorbehaltlich EU-beihilferechtlicher Genehmigung

Wer ist antragsberechtigt? Nicht für alle!

Der Industriestrombonus ist keine allgemeine Förderung für alle Unternehmen. Der Kreis der Berechtigten ist bewusst eng gehalten. Es müssen beide der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Bedingung 1: Branchenzugehörigkeit (KUEBLL-Liste)

Das Unternehmen muss Produkte in einem der anspruchsberechtigten Sektoren gemäß Anhang I des SAG 2025 herstellen. Diese Liste basiert auf den EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL/CISAF) und umfasst Sektoren mit besonders hohem Verlagerungsrisiko ins Nicht-EU-Ausland.

Zu den förderfähigen Bereichen zählen bestimmte energieintensive Sektoren und Teilsektoren:

  • Stahl- und Metallproduktion
  • Papier- und Zellstoffherstellung
  • Chemie- und Petrochemieindustrie
  • Glas- und Keramikherstellung
  • Aluminium und Nichteisenmetalle
  • Teile des Maschinenbaus und der Elektroindustrie

Bedingung 2: Mindeststromverbrauch

Die Produktionsanlage muss einen Jahresstromverbrauch von mehr als 1 GWh aufweisen. Das entspricht etwa dem Jahresverbrauch von 250 bis 300 Privathaushalten – für Industriebetriebe in der Regel keine hohe Hürde.

Wer NICHT berechtigt ist
Nicht berechtigt sind: der allgemeine Mittelstand, Dienstleistungsunternehmen, Handels- und Gastronomiebetriebe, Bürogebäude sowie Unternehmen außerhalb der KUEBLL-Sektorliste. Für andere Betriebe gelten gegebenenfalls separate Entlastungsmaßnahmen.
Ausschlussgrund: Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (UiS) im Sinne der EU-Beihilferichtlinien sind von der Förderung ausgeschlossen. Im Zweifel sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.

Wie hoch ist  die Förderung?

Die Förderhöhe ist nicht pauschal, sondern wird individuell auf Basis der tatsächlich angefallenen indirekten CO₂-Kosten berechnet. Es gilt folgendes Prinzip:

Berechnung der Förderhöhe
Bemessungsgrundlage Tatsächliche indirekte CO₂-Kosten des Unternehmens im Förderungsjahr
Max. Fördersatz 75 % der Bemessungsgrundlage gemäß SAG 2025
Gesamtbudget/Jahr 75 Millionen Euro (für 2025), 75 Millionen Euro (für 2026)
Verteilungsschlüssel Aliquot: Bei Überzeichnung werden die 75 Mio. verhältnismäßig aufgeteilt
Auszahlungsform Einmalige Zahlung in einer Tranche pro Förderjahr

Wichtig: Da das Budget bei 75 Mio. Euro gedeckelt ist und aliquot verteilt wird, hängt die tatsächliche Förderquote davon ab, wie viele Unternehmen Anträge stellen. Je mehr berechtigte Betriebe einreichen, desto geringer fällt die individuelle Auszahlung aus.

Rechenbeispiel
Praxisbeispiel: Ein Stahlwerk mit indirekten CO₂-Kosten von 1 Mio. Euro im Jahr 2025 könnte theoretisch bis zu 750.000 Euro Förderung erhalten (75 %). Der tatsächliche Betrag hängt jedoch von der Gesamtüberzeichnung ab und wird nach Ablauf der Einreichfrist berechnet.
Tipp: Unabhängig vom Industriestrombonus lohnt es sich, die laufenden Stromkosten zu optimieren. Unternehmen, die ihre Strom- und Gastarife nicht aktiv managen, zahlen häufig mehr als nötig – besonders wenn mehrere Standorte oder Zähler im Spiel sind. Anbieter wie best connect spezialisieren sich darauf, für Unternehmen günstigere Tarife zu vermitteln, die am freien Markt so nicht verfügbar sind und übernehmen dabei das gesamte Vertragsmanagement.

Schritt-für-Schritt: So wird der Antrag gestellt

Anträge werden ausschließlich elektronisch über den aws Fördermanager unter foerdermanager.aws.at eingereicht. Eine postalische oder persönliche Einreichung ist nicht möglich.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Die aws nennt unter anderem folgende Nachweise als erforderlich:

  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem berechtigten Sektor gemäß Anhang I SAG 2025
  • Nachweis des Jahresstromverbrauchs der betreffenden Anlage(n) > 1 GWh
  • Berechnung der indirekten CO₂-Kosten für das Förderjahr
  • Energieaudit, Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem, jeweils bis 30. November 2026 nachzuweisen
  • Erklärung zur Reinvestitionsverpflichtung (80 % der Fördersumme binnen fünf Jahren)

Die Genehmigungsdauer beträgt laut aws in der Regel 1 bis 3 Monate nach vollständiger Einreichung. Die Erfolgsquote wird mit 99 % angegeben.

Gegenleistung und Auflagen

Der Industriestrombonus ist kein kostenloses Geschenk. Die Bundesregierung knüpft die Auszahlung an klare Bedingungen, die Unternehmen bei Antragstellung akzeptieren müssen:

Auflagen im Überblick
Reinvestitionspflicht 80 % der gesamten Fördersumme müssen binnen fünf Jahren am österreichischen Standort reinvestiert werden
Energieeffizienz-Quote Mindestens die Hälfte der Reinvestitionen, also 40 % der Fördersumme, müssen in Energieeffizienzmaßnahmen fließen
Energieaudit Vorlage eines gültigen Energieaudits, Energiemanagementsystems (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems bis 30. November 2026
Standorttreue Die Reinvestitionen müssen am österreichischen Produktionsstandort erfolgen (keine Verlagerung)

Diese Auflagen sind verbindliche Bedingungen und Förderungen. Sie verfolgen ein Doppelziel: Einerseits soll die Förderung die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Österreich sichern, andererseits sollen die Mittel direkt in die Transformation hin zu mehr Energieeffizienz fließen – ein zentrales Anliegen der österreichischen Industriestrategie 2035.

Praktischer Hinweis: Für ein Energieaudit benötigen Unternehmen vollständige, sauber dokumentierte Verbrauchsdaten – über alle Standorte und Zähler hinweg. Wer mehrere Betriebsstandorte hat, weiß wie unübersichtlich das werden kann. Ein strukturiertes Energiekostenmanagement, wie es etwa best connect für seine Kunden übernimmt, schafft genau die Datenbasis, die für Audit und Antrag gebraucht wird.

Wichtig: Start ohne EU-Genehmigung – was bedeutet das?

Das Wirtschaftsministerium hat das Antragsportal ab 13. April 2026 geöffnet; die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht jedoch noch aus. Eigentlich hätte Brüssel dem Programm bereits grünes Licht geben sollen. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer entschied sich dennoch für den Start und forderte verbindliche Fristen für EU-Entscheidungen.

Rechtlicher Vorbehalt – unbedingt lesen
Alle Auszahlungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der noch ausstehenden EU-beihilferechtlichen Genehmigung. Sollte die EU-Kommission das Programm ablehnen oder abändern, kann dies Auswirklungen auf bereits gewährte Mittel haben. Unternehmen sollten dieses Risiko in ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen und rechtliche Beratung einholen.

Branchenverbände wie die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer begrüßen den Bonus, fordern aber eine Verlängerung über 2026 hinaus bis 2030 – so wie es die EU-Beihilfeleitlinien eigentlich ermöglichen würden.

Ausblick: Verlängerung bis 2029 geplant

Die Bundesregierung plant, den Industriestrombonus im Rahmen der Industriestrategie 2035 über 2026 hinaus zu verlängern. Nach aktuellem Stand sind folgende Punkte in Diskussion:

  • Verlängerung des Programms bis 2029
  • Ab 2027 steht eine mögliche Weiterentwicklung des Instruments im Raum, einschließlich eines höheren Fördervolumens.
  • Langfristige Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen
  • Einbettung in die „Industriestrategie 2035″ als strukturelle Maßnahme

Jetzt handeln – Frist endet 13. Oktober 2026

Der Industriestrombonus ist ein wichtiges Signal der österreichischen Bundesregierung für den Industriestandort. Für berechtigte Unternehmen in der Stahl-, Papier-, Chemie- oder Glasindustrie lohnt es sich, jetzt sofort aktiv zu werden:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen in der SAG-2025-Sektorliste steht.
  2. Berechnen Sie Ihre indirekten CO₂-Kosten für 2025.
  3. Bereiten Sie die erforderlichen Nachweise vor (Energieaudit, Verbrauchsdaten).
  4. Stellen Sie den Antrag über den aws Fördermanager unter foerdermanager.aws.at
  5. Einreichfrist im Auge behalten: 13. Oktober 2026.

Was best connect für Sie tun kann

Wer seine Strom- und Gaskosten dauerhaft senken möchte, sollte prüfen, ob die eigenen Tarife noch zeitgemäß sind. best connect vermittelt österreichischen Unternehmen Strom- und Gastarife, die am freien Markt nicht verfügbar sind, und übernimmt das gesamte Vertragsmanagement – vom automatischen Wechsel bis zur Vertragsverwaltung bei mehreren Standorten und Zählern. Ein kurzes Beratungsgespräch genügt, um das Potenzial einzuschätzen.

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Häufig gestellte Fragen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den im Anhang I des SAG 2025 genannten Sektoren oder Teilsektoren Produkte herstelle und einen Jahresstromverbrauch von mehr als 1 GWh aufweisen. Betroffen sind primär die Stahl-, Papier-, Chemie-, Glas- und Metallindustrie.

Die Förderung beträgt maximal 75 % der indirekten CO₂-Kosten des jeweiligen Jahres. Pro Jahr stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung, die aliquot auf alle berechtigten Antragsteller aufgeteilt werden.

Anträge für das Jahr 2025 können ab 13. April 2026 rückwirkend eingereicht werden. Die Einreichfrist endet am 13. Oktober 2026. Später eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Nein, in der Regel nicht. Der Bonus gilt ausschließlich für Unternehmen in definierten energieintensiven Sektoren mit einem Verbrauch über 1 GWh/Jahr. Die meisten KMU fallen nicht in diese Kategorie. Für sie gibt es jedoch allgemeine Entlastungen wie die Stromsteuersenkung.

Der Industriestrombonus (SAG 2025) ist eine österreichische Maßnahme und gleicht indirekte CO₂-Kosten aus. Der Industriestrompreis ist ein deutsches Instrument, das den Strompreis für 50 % des Verbrauchs auf 5 Cent/kWh deckelt. Ab 2027 plant Österreich, beide Instrumente mit einem kombinierten Budget von 250 Mio. Euro zu führen.

Ja. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus. Das Antragsportal wurde trotzdem am 13. April 2026 geöffnet. Auszahlungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der EU-Freigabe. Im Falle einer Ablehnung durch die EU drohen Rückforderungen.

80 % der erhaltenen Fördersumme müssen binnen 5 Jahren am österreichischen Standort reinvestiert werden. Davon müssen mindestens 50 % in Energieeffizienzmaßnahmen fließen. Außerdem muss bis 30. November 2026 ein Energieaudit vorgelegt werden.

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