Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG): Österreichs Motor für die Energiewende
Das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) bildet das Rückgrat der österreichischen Energie- und Klimapolitik. Es definiert verbindliche Ausbauziele, regelt die Förderung erneuerbarer Technologien und schafft neue Marktmechanismen. Der folgende Beitrag zeigt, was das EAG konkret fördert und warum das Gesetz für Umwelt, Klima und Gesellschaft entscheidend ist.
Worum geht’s im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz?
Der erste Entwurf des Erneuerbaren Ausbaugesetzes wurde im Juli 2021 beschlossen. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach novelliert, um auf Marktentwicklungen, EU-Vorgaben und praktische Erfahrungen zu reagieren. Mit dem Inkrafttreten des EAG wurde das bisherige Ökostromgesetz abgelöst und das Fördersystem grundlegend neu strukturiert. Jährlich sollen bis 2030 eine Milliarde Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien bereitgestellt werden. Ziel ist es, bis 2030 den Stromverbrauch zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen zu schöpfen. Dieses Ziel ist gesetzlich verankert und mit konkreten Ausbaupfaden hinterlegt.
Das Erneuerbaren Ausbaugesetz als strategischer Rahmen
Im Zentrum steht der zusätzliche Ausbau von 27 Terawattstunden erneuerbarer Stromerzeugung. Diese Zahl ist kein politisches Signal, sondern eine rechnerische Notwendigkeit. Sie ergibt sich aus dem steigenden Strombedarf durch Elektrifizierung, etwa im Verkehrs- und Wärmesektor, sowie aus dem geplanten Ausstieg aus fossilen Energieträgern.
Neue Förderlogik: Kurz erklärt
Das Erneuerbaren Ausbaugesetz setzt auf ein modernes Fördersystem. Strom aus erneuerbaren Energien wird nicht mehr zu fixen Preisen abgenommen, sondern am Strommarkt verkauft.
Reicht der Marktpreis nicht aus, um die Erzeugungskosten zu decken, gleicht der Staat die Differenz aus. Liegt der Marktpreis höher, sinkt die Förderung oder entfällt ganz. Dieses Modell nennt sich Marktprämie.
Die Förderhöhe wird meist über Ausschreibungen festgelegt. Wer effizient produziert, erhält den Zuschlag. Das senkt Kosten und stärkt den Wettbewerb.

Was fördert das EAG?
- Photovoltaik-Ausbau
Photovoltaik ist der wichtigste Baustein im Erneuerbaren-Ausbaugesetz. Bis 2030 sollen rund 11 Terawattstunden zusätzlicher Solarstrom entstehen – das entspricht etwa einem Viertel des gesamten geplanten Stromausbaus von 27 TWh.Entscheidend ist die hohe Flexibilität der Technologie: Kleinere Anlagen entstehen vor allem auf Dächern (bis 35 kWp pro Wohneinheit), während große Freiflächenanlagen ab 100 kWp für Kostenvorteile durch Größe sorgen. 2025 stammt mehr als 70 % der neu installierten PV-Leistung von Dachanlagen.
- Windkraft-Förderung
Das EAG plant für Windkraft [kk1.1]bis 2030 einen zusätzlichen Beitrag von rund 10 Terawattstunden (TWh) zur erneuerbaren Stromerzeugung, was etwa einem Drittel des gesamten Strom-Ausbaupfads entspricht. Windkraft zeichnet sich durch hohe Volllaststunden (ca. 2.000–3.000 h/Jahr) und starke Winterproduktion aus, die den saisonalen Bedarf (Heizung, Beleuchtung) deckt und das Netz stabilisiert – im Gegensatz zu Solarenergie.- Neue Windparks
Über Ausschreibungen vergibt das EAG Marktprämien mit Höchstpreisen von ca. 9,60 Cent/kWh (Stand 2024/2025); bei kombinierten Wind-/Wasser-Ausschreibungen bis 10,08 Cent/kWh. - Repowering
Bestehende Anlagen (vor 2010 errichtet) können durch leistungsstärkere Modelle ersetzt werden, mit Investitionszuschüssen bis zu 20–30% der Mehrkosten. Ziel: Ertragssteigerung um 50–100% pro Standort bei gleicher Fläche.
- Neue Windparks
- Wasserkraft-Förderung
Wasserkraft ist und bleibt das Rückgrat der österreichischen Stromversorgung mit rund 60% des aktuellen Mixes. Das Erneuerbaren-Ausbaugesetz zielt bis 2030 auf zusätzliche 10 Terawattstunden (TWh) ab – etwa ein Drittel des gesamten 27-TWh-Ausbaupfads – durch smarte Modernisierung statt Massenneubau.Gefördert werden Revitalisierungen bestehender Anlagen, technische Nachrüstungen und kleinere neue Kraftwerke. Der Vorteil: Wasserkraft liefert planbaren Strom und trägt wesentlich zur Netzstabilität bei.
- Biomasse-Förderung
Das Erneuerbaren-Ausbaugesetz plant bis 2030 einen zusätzlichen Zubau von rund 1 Terawattstunde (TWh), was etwa 4% des gesamten 27-TWh-Stromausbaupfads ausmacht und vor allem ländliche Regionen stabilisiert.Investitionszuschüsse sind für 30–50% der Kosten für Anlagen mit nachhaltigen Substraten wie Hackschnitzel, Pellets oder Biogas aus landwirtschaftlichen Reststoffen vorgesehen.
- Wasserstoff-Förderung
Das Erneuerbaren Ausbaugesetz schafft auch die Grundlage, um grünen Wasserstoff voranzutreiben. Elektrolyseanlagen, die ausschließlich mit EAG-gefördertem Erneuerbarstrom Wasserstoff erzeugen, erhalten bis 2030 Zuschüsse für 1–2 GW Elektrolysekapazität – mit Potenzial für 5–10 TWh und 2–4 Mio. Tonnen CO₂-Einsparung pro Jahr. - Grüngas-Förderung
Biomethan aus Biogas-Aufbereitung ersetzt fossiles Gas 1:1 in bestehenden Netzen – bis 2030 sollen 2–3 TWh grünes Gas den Mix ergänzen und 1–2 Mio. Tonnen CO₂ jährlich einsparen. - Fernwärme-Förderung
Das Erneuerbaren-Ausbaugesetz greift auch in die Wärmeversorgung ein: Mit Investitionszuschüssen und Marktprämien treibt es den Umstieg auf erneuerbare Wärme voran, vor allem in bestehenden Fernwärmenetzen. Bis 2030 sollen so zusätzlich 5 bis 7 TWh erneuerbare Wärme entstehen.Fernwärme ist dabei ein zentraler Hebel: Sie deckt bereits 15 bis 20 % des österreichischen Wärmebedarfs ab und senkt die CO₂-Emissionen in Städten wie Wien oder Graz um bis zu 90 % gegenüber Gas und Erdöl. Besonders wirksam ist sie in dicht bebauten Gebieten – etwa in Mehrfamilienhäusern und neuen Stadtquartieren.
Förderung von Energiegemeinschaften
Mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz wurden Energiegemeinschaften erstmals umfassend rechtlich verankert und gezielt gefördert. Sie ermöglichen es, erneuerbar erzeugten Strom lokal zu teilen und gemeinsam zu nutzen. Teilnehmen können Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen.
Das EAG unterscheidet zwischen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften. Beide Modelle zielen darauf ab, Strom näher am Ort der Erzeugung zu verbrauchen.
Strom teilen statt einspeisen
Gefördert wird vor allem die wirtschaftliche Attraktivität dieser Modelle. Teilnehmer:innen profitieren von reduzierten Netzentgelten und geringeren Abgaben auf gemeinsam genutzten Strom. Zusätzlich können Energiegemeinschaften Förderungen für die Errichtung von Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaik, in Anspruch nehmen.
Energiegemeinschaften im Aufwind
Für Unternehmen eröffnen Energiegemeinschaften neue Optionen. Eigenerzeugter Strom kann gemeinsam mit anderen Standorten oder Partnern genutzt werden. Überschüsse lassen sich innerhalb der Gemeinschaft verteilen. Das erhöht die Eigenverbrauchsquote und senkt langfristig Energiekosten.
Die Vorteile einer Energiegemeinschaft
- Selbst erzeugter, nicht direkt genutzter Strom wird innerhalb der Energiegemeinschaft weitergegeben und regional verbraucht.
- Stromerzeuger und Stromabnehmer vereinbaren den Strompreis individuell und unabhängig von klassischen Energieversorgern.
- Stromabnehmer profitieren von deutlich reduzierten Netzentgelten und können bis zu 60 Prozent der Netzkosten einsparen.
Welche Förderungen nach dem EAG kommen für Haushalte in Frage?
Für Haushalte sind nach dem Erneuerbaren-Ausbaugesetz (EAG) vor allem Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher sowie indirekte Entlastungen über Befreiungen von Förderkosten relevant. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten, über Energiegemeinschaften mittelbar von EAG-Förderungen zu profitieren.
Alle Informationen rund um EAG-Förderungen finden Sie hier: EAG-Förderstelle
Wie hoch sind die Marktprämien nach dem EAG für Solar und Wind?
Die Marktprämie nach dem EAG hat keinen fixen, immer gleichen Cent‑Betrag, sondern wird monatlich aus der Differenz zwischen dem sogenannten anzulegenden Wert und dem Marktpreis berechnet. Für Solar- und Windanlagen gibt es aber Höchst- bzw. Richtwerte, an denen sich Gebote in den Ausschreibungen orientieren.
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