Stromrechnung von A-Z einfach erklärt
Einmal im Jahr flattert sie in Ihren Briefkasten: Die jährliche Stromrechnung. Zahlendschungel und Fachbegriffe sorgen jedoch bei vielen für Stirnrunzeln. Hinzu kommt, dass jedes Energieunternehmen seine Rechnung etwas anders gestaltet. Dabei macht es Sinn, hier den Durchblick zu bewahren. Wir liefern eine leicht verständliche Erklärung sämtlicher Details inklusive eines Beispiels für eine Stromrechnung. Los geht’s!
Wie oft kommt die Stromrechnung?
Damit uns die Lichter nicht ausgehen, zahlen wir z.B. monatlich oder vierteljährlich unsere Stromrechnung in Teilbeträgen an unseren Stromanbieter. Einmal im Jahr kommt die Jahresabrechnung. Hier steht wie viel Strom wir innerhalb des vergangenen Jahres tatsächlich verbraucht haben. Durch den Vergleich mit den Teilbeträgen erfolgt am Ende eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Viele Kunden mit Smart Meter erhalten ihre tatsächliche Stromrechnung bereits monatlich anhand des tatsächlichen Verbrauchs des Vormonats.
Wie werden die Teilbeträge der Stromrechnung berechnet?
Die Höhe der monatlichen oder vierteljährlichen Teilbeträge wird in der Regel auf Grundlage des geschätzten Jahresverbrauchs ermittelt. Basis ist der Stromverbrauch des vorigen Jahres. Klar, dass immer wieder der tatsächliche Verbrauch vom geschätzten Verbrauch abweicht.
Der Zählerstand wurde bisher meist jährlich vom Netzbetreiber abgelesen. Derzeit läuft die Umstellung auf Smart Meter in Österreich auf Hochtouren. Ein Smart Meter ist ein intelligenter, digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch in Echtzeit misst, aufzeichnet und die Daten automatisch an den Energieversorger übermittelt. Künftig entfällt dadurch das Ablesen des Stromzählers vor Ort. Laut E-Control sollten bis Ende 2024 bereits 95 % der Kunden mit Smart Metern versorgt sein.
An wen bezahlen wir die Stromrechnung?
Der gesamte Strompreis der Stromrechnung wird meist an unseren Energielieferanten bezahlt. Dieser gibt die Kosten für die Netztarife an den Netzbetreiber und die Steuern und Abgaben an die zuständigen Behörden weiter.
Das bedeutet: Der Gesamtpreis unserer Stromrechnung gliedert sich in drei Teile:
- Energiepreis
- Netzkosten
- Steuern und Abgaben
Um das besser zu verstehen, lohnt es sich, die Bestandteile der Stromrechnung genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Bestandteile der Stromrechnung verstehen
Stromrechnungen bestehen meist aus einem Übersichtsblatt und einem Detailblatt. So weit so gut. Was die Sache ein wenig komplizierter macht, ist, dass jeder einzelne Stromanbieter in Österreich seine Rechnung anders gestaltet und unterschiedliche Begriffe für Rechnungsposten verwendet, die aber das gleiche meinen. Mit dem folgenden Stromrechnungs-Check schaffen wir aber auch diese Hürde ab.
1. Übersichtsblatt der Stromrechnung
Im ersten Abschnitt unserer Stromrechnung gewinnen wir gleich Klarheit, wie sich unser Gesamtbetrag zusammensetzt, nämlich aus Energiekosten, Netzkosten und Abgaben sowie den in diesem Zeitraum verbrauchten kWh.
Das Übersichtsblatt der Jahresrechnung umfasst Informationen über den Energieverbrauch, die Gesamtkosten und die bisher geleisteten Zahlungen. Zudem wird der neue Teilbetrag, der sich aus den aktuellen Abrechnungen ergibt, angeführt. Der zu zahlende Betrag sowie die Zahlungsfälligkeit sind ebenfalls auf dem Übersichtsblatt ersichtlich.
Der Übersichtsteil unserer Stromrechnung besteht in der Regel aus folgenden Komponenten:
- Kontaktdaten des Strom- bzw. Gaslieferanten
- Abrechnungsdaten
- Gesamtkosten
- Bisherige Zahlungen
- Neue Teilbeträge
- Verbrauch
- Zu zahlender Betrag und Zahlungsfälligkeit
In diesem Zusammenhang wäre noch die Frage zu klären:
Was bedeutet kwh?
Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen, wobei eine kWh der Energiemenge entspricht, die ein Gerät mit einer Leistung von 1.000 Watt in einer Stunde verbraucht.
Guthaben oder Nachzahlung?
Wer im Laufe des Jahres mehr bezahlt hat, als er an Strom tatsächlich verbraucht hat, freut sich über ein Guthaben. Die Teilbeträge des Folgejahres werden runtergesetzt, wenn der Netzbetreiber einen neuen geschätzten Jahresverbrauch an den Energieversorger meldet. Wer hingegen mehr an Strom verbraucht hat, als er an Teilbeträgen über das Jahr bezahlt hat, muss eine Nachzahlung leisten. Die Teilbeträge des Folgejahres sind ebenso von einer Erhöhung betroffen, da auch im Folgejahr von einem erhöhten Stromverbrauch ausgegangen wird.
Das Guthaben bzw. die Nachzahlung ergibt sich anhand der tatsächlichen jährlichen Kosten abzüglich der bereits geleisteten Teilbeträge.
Das Übersichtsblatt unserer Stromrechnung enthält außerdem meist eine genaue Angabe darüber, wie sich unser Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr entwickelt hat. Diese Information schafft Transparenz und fördert eine verantwortungsvolle Nutzung von Energie.

2. Detail-Abschnitt der Stromrechnung
Nach dem Übersichtblatt der Stromrechnung erhalten wir Einblick, wie die Kosten im Detail zustande kommen. Auch hier wimmelt es wieder von Begriffen, die nicht jeder gleich versteht. Wir klären auf:
Zählpunktbezeichnung: Diese 33-stellige Zahl steht meistens ganz oben und beginnt mit AT. Jeder Stromanschluss in Österreich hat eine eigene Zählpunktbezeichnung, mit der sich der jeweilige Stromanschluss genau identifizieren lässt. Gerade bei Abrechnungen oder einem Wechsel des Stromanbieters ist die Zählpunktbezeichnung wichtig. Die Buchstaben und Ziffern der Zählpunktnummer setzen sich übrigens aus der Länderbezeichnung (AT), Netzbetreibernummer, Postleitzahl und der spezifischen Zählpunktnummer des Netzbetreibers zusammen.
Ablesedaten Zählernummer: Jeder Stromkasten hat eine eigene Nummer. Die Angabe der Zählernummer ist vor allem für jene Kunden hilfreich, die über mehrere Stromkästen verfügen.
Abrechnungszeitraum: Der Zeitraum, für den die Kosten anfallen.
Zählerstand alt: Ihr Zählerstand zum Zeitpunkt der letzten Ablesung. In der Regel vor circa einem Jahr.
Zählerstand neu: Aus der Differenz zwischen altem und neuem Zählerstand wird der Verbrauch innerhalb des angezeigten Zeitraumes errechnet.
Ablesung: Es gibt vier Möglichkeiten, den Zählerstand abzufragen:
- RE – Rechnerische Ermittlung
- NB – Ablesung durch Netzbetreiber
- S – Selbstablesung
- F – Fernablesung Smart Meter
Stromrechnung: Abschnitt Berechnung Energie
Energie-Grundpreis /Grundpauschale: Der Grundpreis des Energieversorgers wird im Normalfall für die allgemeinen Kosten des Energieversorgers verwendet wie z.B. Kundenservice, Kundenportal, Verrechnung etc.
Energie-Verbrauchspreis (auch Energiearbeitspreis oder Energiepreis genannt): Der Energie-Verbrauchspreis wird auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs berechnet. Er gibt an, wie viel Sie pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bezahlen.
Verrechnungsbasis: In der Spalte Verrechnungsbasis stehen die Anzahl der Tage und die verbrauchten Kilowattstunden auf deren Grundlage sich die Stromkosten errechnen.
Stromkostenzuschuss: Den als Anti-Teuerungsmaßnahme eingeführte Stromkostenzuschuss gibt es seit Jänner 2025 nicht mehr. Auch der Ergänzungszuschuss von 105 Euro pro Person läuft aus.
Die Summe aus Energie-Grundpreis und Energie-Verbrauchspreis abzüglich eines eventuellen Stromkostenzuschusses ergeben die „Summe Energie“.
Stromrechnung: Abschnitt Berechnung Netznutzung
Hier stehen zunächst vier Angaben:
- Netzbereitstellung: Der Betrag, welcher mit dem Netzbetreiber für die Netznutzung verrechnet wurde.
- Netzebene: Damit ist ein Teilbereich des Stromnetzes gemeint. In Österreich gibt es sieben Netzebenen, die sich durch ihr Spannungsniveau unterscheiden.
- Nicht gemessene Leistung: Nicht gemessene Leistung bedeutet, dass der Stromzähler nur die insgesamt verbrauchte Energie (kWh) misst, aber nicht die Leistung (kW), die zu einem bestimmten Zeitpunkt bezogen wird.
- Standardlastprofil: Ein Standardlastprofil (SLP) beschreibt das typische Verbrauchsverhalten bestimmter Kundengruppen im Stromnetz über einen bestimmten Zeitraum, meist über den Tages- oder Jahresverlauf. Es wird verwendet, um den Energieverbrauch von Haushalten, Gewerbebetrieben oder anderen kleineren Verbrauchern ohne eigene Lastgangmessung zu prognostizieren. Ein Standardlastprofil hilft also dabei, den Energieverbrauch zu modellieren und das Netz stabil zu halten, auch wenn der genaue Verbrauch einzelner Kunden nicht ständig erfasst wird.
Es folgen vier Einzelposten, die in Summe die Netzkosten ergeben:
- Netznutzung-Grundpreis: Der Netznutzung-Grundpreis ist eine fixe, regelmäßig anfallende Gebühr, die für die Nutzung und Bereitstellung des Stromnetzes gezahlt wird. Er deckt die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netzinfrastruktur sowie für die Verwaltung ab. Dieser Preis wird unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch berechnet und ist meist als monatlicher oder jährlicher Fixbetrag angegeben.
- Netznutzung-Arbeitspreis: Der Netznutzung-Arbeitspreis ist ein variabler Preis, der auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs berechnet wird und in Cent oder Euro pro Kilowattstunde (kWh) angegeben wird. Er umfasst die Kosten für den Transport des Stroms durch das Netz von der Erzeugung bis zum Verbraucher. Je mehr Strom verbraucht wird, desto höher die Netznutzungskosten in diesem Bereich.
- Netzverlustentgelt: Das Netzverlustentgelt ist ein Bestandteil der Stromkosten, der die Verluste im Stromnetz ausgleicht, die während des Transports von Energie vom Kraftwerk bis zum Endverbraucher entstehen. Diese Verluste entstehen durch physikalische Effekte wie den Widerstand in den Leitungen, der einen Teil der elektrischen Energie in Wärme umwandelt. Das Netzverlustentgelt dient dazu, die Kosten für die zusätzliche Energie zu decken, die erzeugt werden muss, um diese Verluste auszugleichen.
- Entgelt für Messleistungen: Die Summe aus Netznutzung-Grundpreis, Netznutzung-Arbeitspreis, Netzverlustentgelt und dem Entgelt für Messleistungen ergibt die „Summe Netz“.
- Netznutzung Leistung: Jene Stromverbraucher einer höheren Anschlussleistung. Beispielsweise zahlen produzierende Unternehmen einen Extra-Beitrag für die im vergangenen Monat am meisten beanspruchte Leistung in einem Moment.
Stromrechnung: Abschnitt Berechnung Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben sind auf unserer Stromrechnung die dritte Komponente.
Dieser Abschnitt wird aus sieben Einzelposten berechnet:
- Elektrizitätsabgabe: Basis für diese Abgabe ist das Elektrizitätsabgabegesetz. Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh.
- Gebrauchsabgabe Energie (nicht in allen Gebieten zu zahlen): Sie wird für das Recht erhoben, Energie in einem bestimmten Gebiet zu liefern.
- Gebrauchsabgabe Netz (nicht in allen Gebieten zu zahlen): Die Gebrauchsabgabe Netz ist eine gesetzlich geregelte Gebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen für das Stromnetz.
- Erneuerbare Förderpauschale
- Erneuerbare Förderbeitrag für Netznutzung Grundpreis
- Erneuerbare Förderbeitrag für Netznutzung Arbeitspreis
- Erneuerbare Förderbeitrag für Netzverlustentgelt
Ab 2025 zahlen Haushalte eine Erneuerbaren-Förderpauschale von 19,02 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird ein Erneuerbaren-Förderbeitrag erhoben, der sich nach dem Stromverbrauch richtet. Pro verbrauchter Kilowattstunde fallen 0,796 Cent an, plus ein Fixbetrag von 4,695 Euro pro Zähler. Je mehr Strom verbraucht wird, desto höher ist der Förderbeitrag. Die Pauschale bleibt jedoch immer gleich.
Die Summe dieser Komponenten unter Berücksichtigung der Verrechnungsbasis und des Verrechnungspreises ergibt die Gesamtsumme für Steuern und Abgaben.
Gleich geschafft! Jetzt ist es nur noch ein kleiner Schritt zum Gesamtbetrag unserer Stromrechnung. Der Gesamtbetrag aus Energie, Netznutzung und Steuern und Abgaben plus 20 % Umsatzsteuer (minus Stromkostenbremse) ergibt den Gesamtbetrag der Stromrechnung.
Sehen Sie sich nun unsere Muster-Stromrechnung an, die alle besprochenen Einzelposten nochmals veranschaulicht:

Hohe Stromrechnung: Was tun?
Ihre Stromrechnung klettert in schwindelerregende Höhe und das bereitet Ihnen zunehmend Sorge? Mit Stromtarif-Vergleichsplattformen haben Sie’s bereits versucht, doch schnell festgestellt, dass hier Kraut mit Rüben verglichen wird. Tatsächlich ist ein transparenter Strompreis Vergleich auf Vergleichsplattformen kaum möglich. Versteckte Gebühren oder die zeitliche Limitierung eines günstigen Preises lassen viele Fragen offen. Mal ganz abgesehen von Zeit und Nerven, die eine intensive Strompreis-Recherche kostet.
Wie nehmen’s gern persönlich
Aber guter Rat muss nicht teuer sein – zumindest für best connect Mitglieder. Egal, welche Frage zur Stromrechnung auftaucht: Unsere Mitglieder werden sofort persönlich von einem kompetenten Mitarbeitenden beraten. Keine Chatbots oder App-basierter Support, weder KI-gestützte E-Mail-Antworten noch virtuelle Assistenten – wir nehmen’s lieber persönlich!
Machen Sie bei Ihrer Stromrechnung von Vornherein alles richtig: Mit best connect sparen Sie kinderleicht Zeit und Geld. Wir übernehmen Ihren Stromeinkauf und -verkauf und ziehen bei Strompreis-Verhandlungen alle Register. Damit Ihre Stromrechnung kein Ärgernis ist, sondern Ihre Laune hebt.
