Neues Stromgesetz (ElWG) in Österreich: Das Wichtigste im Überblick

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Symbolbild zum Stromgesetz mit Glühbirne, Euro-Geldscheinen, Stecker und Taschenrechner

Die größte Energiereform seit zwei Jahrzehnten ist fix: Nach langen Verhandlungen hat Österreich ein modernes Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (kurz ElWG) verabschiedet. Das neue Gesetz legt die Weichen für die Klimaneutralität bis 2040 und bringt tiefgreifende Änderungen für alle Stromkund:innen und -kunden, von privaten Haushalten bis hin zu PV-Anlagen-Besitzer:innen.

Das ElWG löst das in die Jahre gekommene ElWOG 2010 ab. Die Kernziele der Reform sind klar: Schaffung eines krisenfesten, fairen und dezentralen Strommarktes, der den massiven Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.

Die wichtigsten Eckpunkte des ElWG auf einen Blick:

  • Sozialtarif für Strom:
    Ab April 2026 zahlen einkommensschwache Haushalte für die ersten 2.900 kWh nur 6 Cent netto pro Kilowattstunde – eine echte Entlastung für rund 290.000 Menschen.
  • Einspeisegebühren für Besitzer:innen großer PV-Anlagen:
    Für das Einspeisen von Strom über 20 Kilowatt wird ein Netzbeitrag berechnet. Besitzer:innen kleiner PV-Dachanlagen unter 20 Kilowatt zahlen keine Einspeisegebühren.
  • Spitzenkappung:
    Für neue PV-Einspeiseverträge gilt eine Begrenzung der Einspeisung bei drohender Netz-Überlastung. Sonnenstrom kann auf 70 % reduziert werden, Windstrom ab 2027 auf höchstens 85 %.
  • Tarifsenkungen direkt an Verbraucher:innen weitergeben:
    Stromanbieter müssen sinkende Stromkosten innerhalb von 6 Monaten an Kund:innen weitergeben.
  • Mehr Transparenz & smarte Zähler:
    Viertelstündliche Verbrauchsdaten machen Stromkosten nachvollziehbarer und helfen beim Energiesparen.
  • Energiegemeinschaften & Peer-to-Peer:
    Strom teilen und direkt unter Nachbarn handeln wird rechtlich abgesichert und einfacher.
  • Netzausbau & Netzanschluss:
    Netzbetreiber müssen auch bei voller Auslastung Anschlüsse ermöglichen und das Netz zügig ausbauen.
  • Krisenmechanismus gegen Preissprünge:
    Ein automatischer Schutz soll extreme Strompreisspitzen abfedern und Versorgung sichern.

Worum geht’s im neuen Stromgesetz ElWG?

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (kurz ElWG) legt den rechtlichen Rahmen für einen zukunftsfähigen Strommarkt in Österreich fest. Es dient nicht nur der Umsetzung von EU-Vorgaben, sondern stellt auch die Weichen für ein sicheres, klimafreundliches und leistbares Stromsystem.

Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen, neue Speicherlösungen zu fördern und die Stromnetze fit für die Zukunft zu machen.

Gleichzeitig stärkt das Energiereformgesetz 2025 die Rechte der Verbraucher:innen, verbessert die Bedingungen für Eigenversorgung mit grünem Strom und erhöht die Transparenz am Markt. Auch Energiearmut wird gezielt adressiert.

Das neue E-Wirtschaftsgesetz soll zudem die Säulen für die angestrebte Klimaneutralität Österreichs bis 2040 bilden. Was sich im Detail ändert und welche Auswirkungen das auf Verbraucher:innen hat, haben wir uns angeschaut.

Ab wann gilt das neue Stromgesetz?

Ab Jänner 2026 gilt die sogenannte „Preis-Runter-Garantie“. Diese verpflichtet Stromanbieter, sinkende Stromkosten innerhalb von sechs Monaten an Kund:innen weiterzugeben – ein Mechanismus, der mehr Marktfairness schafft. Der Sozialtarif gilt ab April 2026, die neuen Regeln für Energiegemeinschaften ab Oktober 2026 und die neue Netzentgeltstruktur ab Jänner 2027.

Glühbirne auf Münzstapeln – Symbolbild für Stromkosten und gesetzliche Regelungen

Das neue Stromgesetz in Österreich im Detail:

Was regelt der Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte?

Die Energiekrise hat gezeigt: Viele Menschen können sich Strom nicht mehr leisten. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz reagiert darauf. Schutzbedürftige Haushalte sollen für die ersten 2.900 Kilowattstunden im Jahr höchstens 6 Cent pro Kilowattstunde zahlen.

Wer profitiert vom Sozialtarif?

Anspruch auf den Sozialtarif haben knapp 290.000 Haushalte in Österreich: Das sind jene, die primär von der ORF- bzw. GIS-Gebühr befreit sind. Darunter fallen beispielsweise Arbeitslose, Notstandshilfe-Bezieher:innen und Bezieher:innen von Mindestpensionen.  Die Kosten des Sozialtarifs von jährlich rund 60 Millionen Euro soll die Strombranche schultern (finanziert über Beiträge der Stromversorger und Bundesmittel).

Bei Arbeitssuchenden gilt, dass das Nettoeinkommen unter 1465 Euro liegen muss. Bei zwei Personen sind es maximal 2311 Euro.

Recht auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers

Finanziell schwächere Haushalte haben künftig das Recht, einen kostenlosen Vorauszahlungszähler zu verlangen. Sie können damit Strom wie bei einem Prepaid-Handy im Voraus bezahlen. So lassen sich Schulden vermeiden und Stromabschaltungen verhindern.

Was ändert sich mit dem neuen Stromgesetz für Besitzer:innen von PV-Anlagen?

Netzgebühren für PV-Einspeisung nur für große Photovoltaik-Anlagen

Für das Einspeisen von Strom über 20 Kilowatt (entspricht ca. 100 m2 PV-Fläche oder 45 PV-Modulen) wird ein Netzbeitrag berechnet. Dieser darf im Jahresdurchschnitt maximal 0,5 € pro Megawattstunde betragen. Kleinere Anlagen sind von dieser Gebühr befreit.

Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB), statt Netznutzungsentgelt

Die geplanten Netznutzungsentgelte für Einspeiser werden durch einen gezielt wirkenden Beitrag ersetzt, der die Strompreise nicht erhöht. Einspeiser leisten künftig einen laufenden Beitrag zur Strominfrastruktur, der im Jahresdurchschnitt höchstens 0,5 Euro pro MWh beziehungsweise 0,05 Cent pro kWh beträgt.

Überschreitet eine Anlage in einem Jahr den festgelegten Jahresdurchschnitt, wird der Mehrbetrag im Folgejahr gutgeschrieben. Kleine Einspeiser werden gezielt entlastet: Bis zu 20 kW netzwirksame Einspeisung bleiben beitragsfrei, erst darüber hinaus fallen Beiträge auf die tatsächlich eingespeiste Leistung an.

Sonderregelung beim Netzanschlussentgelt

Die ersten 15 kW netzwirksamer Leistung sind beim erstmaligen Anschluss einer PV-Anlage ans Stromnetz von den Netzanschlussentgelten befreit.

Rechtliche Absicherung für Eigenversorger oder Prosumer

Eigenversorger dürfen künftig ihren Stromüberschuss direkt an Verbraucher:innen verkaufen oder verschenken. Dies geschieht mittels so genannter Peer-to-Peer-Verträge.

Beispiel Peer-to-Peer-Vertrag:

Familie A verkauft überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbar B – ohne einen Stromanbieter als Zwischenhändler.

Was ist ein Peer-to-Peer Vertrag? Ein Peer-to-Peer Vertrag ist ein Vertrag, der zwischen zwei oder mehr aktiven Kund:innen über die gemeinsame Nutzung von erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen abgeschlossen wird. Dabei tritt keine zentrale Instanz (wie ein Unternehmen oder eine Behörde) als Vermittler oder Vertragspartner auf.

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erhalten außerdem die Möglichkeit, ihren grünen Strom über Aggregatoren zu verkaufen. Die Rechte und Pflichten der Aggregatoren werden ebenfalls im neuen ElWG geregelt.

Was sind Aggregatoren? Aggregatoren sind Vermittler für den Kauf oder Verkauf von Strom. Sie bündeln die Energieerzeugung oder den Energieverbrauch von verschiedenen, oft dezentralen Anlagen und handeln diese gebündelte Energie am Energiemarkt. Aggregatoren fungieren als Schnittstelle zwischen vielen kleinen Erzeugern oder Verbrauchern und dem Großhandel.

Photovoltaikanlage im Sonnenschein – Symbol für erneuerbare Energie im Stromgesetz

Direktleitungen: Mehr Möglichkeiten für direkte Stromversorgung

Direktleitungen werden für Verbraucher:innen interessanter – besonders für Betriebe oder Gemeinschaften, die Strom direkt von einer nahegelegenen Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik) beziehen.

Bisher war das rechtlich sehr schwierig, weil eine Direktleitung kaum ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sein durfte. Künftig ist ein Anschluss erlaubt, solange keine unerwünschten Stromflüsse entstehen und die üblichen Netzgebühren bezahlt werden.

Das neue ElWG schafft erstmals klare, gesetzliche Grundlagen, um Überschussstrom über fremde Zählpunkte zu nutzen. Ein Zählpunkt ist eine eindeutige Kennnummer, unter der ein Stromanschluss beim Netzbetreiber geführt wird.

Die Einspeisung über einen fremden Zählpunkt war bisher nicht zulässig – Netzbetreiber konnten dies verweigern. Damit werden Energiegemeinschaften und Direkt-Vermarktung (P2P) technisch und rechtlich deutlich einfacher und sicherer realisierbar, ohne dass jede Person einen eigenen Zählpunkt hat.

Was bedeutet die Einführung der Spitzenkappung im ElWG?

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz legt unter anderem eine Spitzenkappung bei der Einspeisung von PV‑Strom fest – eine zentrale Maßnahme zur Netzstabilität.

Bei Situationen, in denen das Netz zu überlasten droht, dürfen Photovoltaikanlagen nur bis zu 70 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.

Diese Regelung betrifft nur neu errichtete PV-Anlagen. Bestehende Anlagen sind von der Maßnahme ausgenommen.

Bei Windenergie darf maximal 1 Prozent der Jahresmenge gekappt werden.

Weitergabe sinkender Großhandelspreise

Versorger werden verpflichtet, sinkende Großhandelspreise direkt an Endkund:innen weiterzugeben. Wie stark das die Endkundenpreise beeinflusst, hängt aber auch vom Marktgeschehen ab.

Krisenmechanismus gegen Preissprünge

Ein automatischer Mechanismus soll extreme Preisanstiege – z.B. während Energiekrisen – abschwächen. Das neue Stromgesetz 2025 schreibt das Recht auf die Versorgung zu wettbewerbsfähigen, leicht und eindeutig vergleichbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Preisen fest.

Förderung dezentraler Eigenproduktion & Energiegemeinschaften

Das neue Stromgesetz in Österreich erleichtert Stromerzeugung, Stromteilung und Stromhandel innerhalb von Energiegemeinschaften. Dadurch sollen Haushalte direkt von selbst erzeugtem Strom profitieren.

Was ändert sich durch das E-Wirtschaftsgesetz für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bzw. Bürgerenergie?

  • Wer selbst Strom erzeugt und ins Netz einspeist, muss seine Anlage nicht der Energiegemeinschaft überlassen. Die sogenannte „Betriebs- und Verfügungsgewalt“ bleibt in Händen der Eigenversorger selbst.
  • Es soll erlaubt sein, dass mehrere lokale oder regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) sich gemeinsam zu einer Hauptorganisation zusammenschließen.
  • Stromanbieter dürfen Kund:innen nicht schlechter behandeln, weil sie Mitglied bei einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft oder einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) sind. Zum Beispiel dürfen sie keine Mindeststromliefermenge vorschreiben.

Stromleitungen über einem blühenden Feld – Symbolbild für das Stromgesetz und Energiewende

Smart Meter unterstützt sicheren Netzbetrieb

Intelligente Messgeräte oder Smart Meter, die Messdaten in 15-Minuten-Intervallen an die Netzbetreiber liefern, sollen Standard werden. Mittels „Opt-out“-Option können sich Verbraucher:innen dieser Regelung entziehen. Allerdings nur, wenn sie nicht Teil einer Energiegemeinschaft sind und keine Wärmepumpe, Energiespeicher oder Stromerzeugungsanlage am Smart Meter angeschlossen ist.

Die Netzbetreiber dürfen die viertelstündlichen Energiewerte für einen sicheren und effizienten Netzbetrieb und für den Ausbau des Verteilernetzes und der Lastprognose verwenden. Sobald die Daten ihren Zweck erfüllt haben, muss sie der Netzbetreiber löschen.

Welche neuen Pflichten haben Verteilernetzbetreiber durch das ElWG?

  • Verteilernetzbetreiber müssen Flexibilitätsprodukte anbieten. Um Angebot und Nachfrage mehr auszubalancieren, sollen Netzbetreiber gemeinsam eine Flexibilitätsplattform gründen.
  • Bis 1. Jänner 2026 müssen Verteilernetzbetreiber eine gemeinsame Internetplattform einrichten. Unter anderem sollen hier auch die Netzentwicklungspläne für das Verteilernetz veröffentlicht werden.
  • Verteilernetzbetreiber, an deren Netz mindestens 50 000 Zählpunkte angeschlossen sind, müssen Netzentwicklungspläne erstellen – und zwar jedes zweite Jahr mit einem Planungshorizont für zehn Jahre. Damit soll Transparenz und Netz- und Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Zusätzlich wird mit dieser Richtlinie die bundesländerübergreifende Koordination des Netzausbaus erleichtert.
  • Auch wenn aktuell nicht genug Netzkapazität vorhanden ist, darf ein Netzanschluss nicht abgelehnt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, das Netz innerhalb fixer Fristen auszubauen.

Verankerung einer Versorgungssicherheits-Strategie

Damit die Stromversorgung in Österreich auch in Zukunft sicher bleibt, muss der zuständige Minister gemeinsam mit Expert:innen regelmäßig die Versorgungssicherheits-Strategie prüfen. Diese Strategie zeigt, wie gut das Stromangebot zur erwarteten Nachfrage passt und wie sich das in den nächsten fünf Jahren entwickeln wird.

Dazu werden viele Faktoren berücksichtigt: neue Kraftwerke, Speicher und Leitungen, die gerade geplant oder gebaut werden, der Zustand des Stromnetzes, mögliche Störungen oder Engpässe sowie Reservepläne für Krisenfälle. Auch aktuelle Daten aus Überwachungsberichten und Risikoanalysen fließen ein.

Ziel ist es, rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, um Stromengpässe zu vermeiden und die Versorgung langfristig zu sichern.

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